Die unmittelbare staatliche Schulaufsicht obliegt bei öffentlichen Grund- und Mittelschulen den Staatlichen Schulämtern.
Im Rahmen der Maßnahmen zur Reform der Schulverwaltung, zur Qualitätssicherung und zur inneren Schulentwicklung werden die Aufgaben der Staatlichen Schulämter wie folgt umschrieben:
Aufgabenfelder
- Organisation des Unterrichts und der Schulen
- Personalmanagement und Personalförderung
- Qualitätssicherung von Unterricht und Erziehung
- Systemische Beratung, Kooperation und Vernetzung
- Dienstrechtliche Aufgaben
- Öffentlichkeitsarbeit
- Verwaltungsmanagement, Datenverwaltung und Statistik